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Erhalte ich auch Elterngeld, wenn ich vor Geburt des Kindes nicht gearbeitet habe?

Auch wenn Sie vor der Geburt des Kindes  nicht gearbeitet haben, können Sie beim Vorliegen der Grundvoraussetzungen  Elterngeld erhalten.

In diesem Fall wird der Sockelbetrag in Höhe von 300,00 Euro gezahlt.

Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.