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Aufgaben des Kreiswahlausschusses

Dem vom Städteregionstag gewählten Kreiswahlausschuss, der für beide Wahlkreise zuständig ist, obliegen im Rahmen der Landtagswahlen insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge
  • Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen


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Ansprechpartner/-innen

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