Breadcrumb

Drainagewasser

 

Das Einleiten von Drainagewasser (z.B. vorübergehende Baudrainage) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die erforderliche Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen zu beantragen.

Eine Besonderheit stellen Hausdrainagen dar. Diese sind auf Dauer grundsätzlich nicht erlaubnisfähig.

Die Gebäude, Keller, Fundamente etc., die unter Einwirkung von Wasser, z.B. Bodenfeuchte, Sicker- oder Grundwasser stehen, können durch gezielte Abdichtungsmaßnahmen (weiße Wanne) geschützt werden.

Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.

Ansprechpartner/-innen

Der Mitarbeiter konnte nicht dargestellt werden.

Der Mitarbeiter konnte nicht dargestellt werden.

Der Mitarbeiter konnte nicht dargestellt werden.