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Oldtimer, H-Kennzeichen

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

Das Fahrzeug ist angemeldet:
 

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug  bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
  • Gutachten nach §23 StVZO (beinhaltet keine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO)
  • bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) , wenn das Fahrzeug bisher ein Saisonkennzeichen besaß

     

Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt:
 

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug  bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gutachten nach §23 StVZO, falls HU fällig, dann auch Gutachten nach §29 StVZO
  • Gutachten nach §21 StVZO, wenn keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt (z.B. Einfuhr aus dem Ausland) und Gutachen nach §23 StVZO
  • bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten


Wichtig:
Eine Kombination mit dem "Saisonkennzeichen" ist möglich!

  • Dienstleistungen

  • Oldtimer H-Kennzeichen

  • Die Dienstleistung konnte nicht dargestellt werden.

Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.