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Erneuern der Stempelplakette(n)

 

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschild(er) - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
    Hinweis:
    Bei Kennzeichenschildern, die vor dem 01.01.2015 zugeteilt/gesiegelt wurden, müssen beide Kennzeichenschilder vorgelegt werden!
  • Gültige HU- Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)