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Tipps beim Autoverkauf

 

Sie verkaufen Ihr Fahrzeug? Dann beachten Sie bitte Folgendes:

Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt.
Die Folge ist, dass der Verkäufer weiterhin die Kfz-Steuer und evtl. auch die Versicherung zahlen muss.

Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?

Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, in Ihrem Interesse

  1. dieses Informationsblatt zu lesen,
  2. die Verkaufsanzeige auszufüllen und zu unterschreiben (auch der Käufer),
  3. die ausgefüllte Verkaufsanzeige an uns zu senden.


Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie die Zulasungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein sowie die amtlichen Kennzeichen.

Bitte füllen Sie die Verkaufsanzeige selbst vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand seines Ausweises. Es gibt viele Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadresse Autos kaufen!!!

Wenn Ihnen der Käufer keinen Ausweis zeigen kann (Ich habe den Ausweis gerade nicht dabei, ich kann aber nicht noch einmal kommen, ich zahle jetzt gleich und nehme das Auto mit), ist höchste Vorsicht geboten.

Solche Betrüger kaufen oftmals auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit einem Wert von 50,00 € bis 2500,00 € auf. Auch wenn Sie froh sind, dass Sie Ihr Auto verkauft haben, kann die Freude über den geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und evtl. die Versicherung zahlen müssen. Nach dem Straßenverkehrsgesetz ist der eingetragene Fahrzeughalter für das Fahrzeug verantwortlich.

Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung, dass sich der Käufer zur Ab- oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen verpflichtet, nutzt Ihnen fast gar nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer dann auf privatrechtlichem Weg verklagen, müssen aber weiterhin Steuer und evtl. Versicherung zahlen.

Deshalb:
            
            Bei Fahrzeugverkauf: Fahrzeug außer Betrieb setzen!!

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