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Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief

 

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • Eidesstattliche Versicherung des eingetragenen Halters (hierzu ist die persönliche Vorsprache des eingetragenen Halters erforderlich)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

(Der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes ist bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde zu beantragen!)

  • Dienstleistungen

  • Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief

  • Die Dienstleistung konnte nicht dargestellt werden.

Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.