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Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Verlängerung der Antragsfrist

Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen 150 Mio. € zur Verfügung, um unbürokratisch die finanziellen Mehrbelastungen der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation abzufedern. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage können für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt werden.

Mit diesem Programm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom – und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Honorarausgaben für Fachkräfte.

Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Die StädteRegion Aachen und die Kommunen haben entsprechende Mittel vom Land NRW erhalten, die nun an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur weitergeleitet werden sollen.

Bisher konnten durch die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW mehrere Maßnahmen in verschiedenen Einrichtungen finanziell unterstützt werden.

Da die Mittel noch nicht vollständig ausgegeben wurden und noch weitere Einrichtungen hiervon profitieren können, wird die Antragsfrist bis zum 30. September 2023 verlängert.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Stärkungspakt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Ansprechpartner/-innen

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