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Unterstützende Leistungen zur Sicherstellung der häuslichen Pflege

 

Pflegebedürftige haben darüber hinaus Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes soweit diese dazu beitragen, die Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder diese sicherzustellen. 


Weiterhin können die Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung erstattet werden, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.

Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.