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Beihilfe für Lehrkräfte

Informationen zum Bearbeitungsstand:

Mit Stand vom 05.09.2023 haben wir einen Großteil der Beihilfeanträge, die bis zum 01.07.2023 beim Schulamt für die Städteregion Aachen eingegangen sind, für Sie bearbeitet. Aufgrund der gewichteten Bearbeitung (s. Information unten) stehen noch einzelne Anträge aus, die vor diesem Datum eingegangen sind. Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt in Kürze.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation können wir den gewohnten Service zur Zeit leider nicht sicherstellen. Die Bearbeitung Ihrer Anfragen und Anträge erfolgt auch weiterhin in der Reihenfolge des Eingangs. Nachfragen zum Eingang von Anträgen oder zum Bearbeitungsstand können derzeit  - unabhängig vom Eingangskanal - nicht beantwortet werden.

Die Telefonzeiten montags und donnerstags entfallen bis auf Weiteres. Sie erreichen uns telefonisch derzeit ausschließlich mittwochs in der Zeit von 14 bis 16 Uhr.

Wir hoffen, künftig wieder in der gewohnten Form für Sie da sein zu können und danken für Ihr Verständnis.

 

Informationen zur gewichtigen Bearbeitung (Stand 07/2023):

Zur Beschleunigung der Bearbeitungszeit erfolgt die Beihilfefestsetzung derzeit im Rahmen einer gewichtigen Bearbeitung. Die eingereichten Belege wurden daher ggf. nicht umfassend geprüft. Hierdurch unterbleiben eventuell Beanstandungen. Rechtsansprüche für künftige Beihilfefestsetzungen können daraus nicht abgeleitet werden.

Die gewichtete Bearbeitung erfolgt anhand einer Risikobewertungsmatrix. Dies kann dazu führen, dass Ihre Anträge aktuell ausnahmsweise nicht in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Rückfragen ab. Auf diesem Wege unterstützen Sie uns, Ihre Anträge schnellstmöglich bearbeiten zu können.

 

Neue Beihilfevordrucke (Stand 09/2022) - bitte ausschließlich die neuen Vordrucke verwenden:

Die beihilferechtlichen Formblätter im Sinne des § 13 Abs. 2 BVO NRW wurden im Rahmen einer Anpassung der Verordnungswerke neu gefasst. In diesem Zuge wurde die Anlage 4 "Kinder" durch den Verordnungsgeber als für nicht mehr anwendbar erklärt.

Die Neufassung des Antrags auf Zahlung einer Beihilfe (Langantrag), des Kurzantrags auf Zahlung einer Beihilfe sowie der Anlage Pflege als ausfüllbare PDF-Dateien können Sie wie gewohnt online abrufen (s. unter "Links" - "Anträge und Formblätter"). Die Zentrale Scanstelle Detmold ist in den Antragsvordrucken bereits als Adressat hinterlegt.

Bitte achten Sie ab sofort darauf, ausschließlich die aktuellen Formulare und Vordrucke zu verwenden. Bei der Weiterverwendung der veralteten Vordrucke können Ihre Anliegen ggf. nicht bearbeitet werden.

 

Allgemeine Informationen zur Antragstellung:

Die Postanschrift für Ihre Beihilfeangelegenheiten lautet:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold

 

Die Beihilfestelle des Schulamtes für die Städteregion Aachen
möchte Ihnen stets die bestmögliche Unterstützung bei Ihren
Beihilfeanliegen bieten. Daher möchten wir Sie mit dem Infoblatt
„Aktuelles zur Antragstellung“ informieren (s. unter „Infos“).
Sie können aktiv zu einer zügigen und reibungslosen Bearbeitung
Ihrer Beihilfeangelegenheiten beitragen, indem Sie die dort
genannten Hinweise beachten.

 

Informationen zur ersten Antragstellung:

Wichtige Hinweise zu Ihrem ersten Beihilfeantrag bei der Beihilfestelle des Schulamtes für die Städteregion Aachen sowie eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen finden Sie im Infoblatt "Ihr erster Beihilfeantrag" (s. unter "Infos").

 

 

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Ansprechpartner/-innen

A -D und l - O:

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E - H und P - Z:

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