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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei als besondere Fahrerlaubnisbehörden ab dem 01.01.1999 erteilten Fahrerlaubnisse sind sogenannte Dienstfahrerlaubnisse, da sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen berechtigen. Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen.
Beantragt der Bedienstete bei der Fahrerlaubnisbehörde die zivile Fahrerlaubnis, wird diese ausbildungs- und prüfungsfrei für diejenige Klasse erteilt, die dem Umfang der Dienstfahrerlaubnis entspricht. Der Dienstführerschein der Bundeswehr ist nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig.
Ist die Dienstfahrerlaubnis nicht mehr gültig, kann sie unter den Voraussetzungen des § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden.

Es sind folgende Antragsunterlagen erforderlich, sofern das Dienstverhältnis noch besteht:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • ein biometrisches Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
  • gültiger Dienstführerschein.



Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

Bei Umschreibung von Busführerscheinen (D, D1, D1E und DE) ist zusätzlich die Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes, erforderlich. Es wird die Gültigkeit aus dem Dienstführerschein übernommen.

Gebühr: 43,90 € mit Probezeit bzw. 44,70 € ohne Probezeit
 

  • Dienstleistungen

  • Führerschein (Umschreibung Dienstführerschein)

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Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.