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Online-Tierhandel. Neue Regeln sollen illegalen Handel mit Tieren eindämmen.

StädteRegion Aachen. Das Unternehmen Ebay Kleinanzeigen hat im Dezember 2022 die Regeln in Bezug auf den Onlinehandel mit Tieren verschärft. Seit Anfang des Jahrs dürfen zum Beispiel Hunde und Katzen unter 12 Monaten nur von Personen angeboten werden, die eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes nachgewiesen haben. „Wir befürworten die Hürden, die Ebay eingeführt hat, um den überregionalen Handel mit Welpen zu erschweren“, betont Tierärztin Dr. Swantje Schumacher vom Veterinäramt der StädteRegion Aachen. „Die geänderten Regeln zielen auf Händler, die Hunde- und Katzenwelpen aus ‚Hundefabriken‘ im Ausland in Deutschland verkaufen, sich aber auf Online-Kleinanzeigenportalen als seriöse Züchter ausgeben.“

Auch der Handel mit folgenden Tieren ist bei Ebay nicht mehr zulässig:

  • Tiere, die aus dem Ausland stammen, es sei denn, es liegt eine behördliche Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz vor. Ausnahmeregelungen werden individuell von Ebay geprüft.
  • Giftige, aggressive, kupierte und schwierig zu haltende Tiere
  • Tiere aus Qualzuchten, z. B. kurzköpfige Hunde, Nackthunde, oder Faltohrkatzen
  • Reptilien, Primaten und andere Exoten

Behördliche Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes
Beim Veterinäramt der StädteRegion Aachen gehen durch die neue Regelung derzeit verstärkt Anfragen für die Ausstellung einer Bescheinigung nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes ein. Diese wird für Züchterinnen und Züchter ausgestellt, die gewerbsmäßig züchten und dazu die Erlaubnis des jeweils zuständigen Veterinäramtes benötigen. Um die Bescheinigung zu erteilen, prüft das Veterinäramt zunächst, ob die Zucht die Regelvoraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten erfüllt. „Gewerbsmäßig handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt“, erklärt Swantje Schumacher. Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten bei Hunden und Katzen seien in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang erreicht:

  • Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr
  • Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr

Ist das der Fall, werden die Zucht- und Haltungsbedingungen überprüft. Wenn ein Tierhalter nicht über die entsprechende Anzahl an Zuchttieren und Würfen verfügt, besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Hobbyzüchtern ist es in diesen Fällen zumutbar, auf andere Vermarktungswege zurückzugreifen. Im Falle eines einmaligen Wurfs können sie beispielsweise über die Zeitung anzubieten. Diese regionale Eingrenzung ermöglicht es potenziellen Käuferinnen und Käufern, die Herkunft und erste Umgebung des neuen Haustieres gründlich zu prüfen und verantwortungsvoll mit dem Kauf eines Lebewesens umzugehen.

Wer sich einen Hunde- oder Katzenwelpen kaufen möchte, sollte auf Folgendes achten:

  • Die Welpen sollten persönlich beim Tierheim, Züchter oder Halter abgeholt werden. Lassen Sie sich nicht auf eine Lieferung nach Hause oder an einem Treffpunkt ein!
  • Das Muttertier sollte beim Kauf unbedingt anwesend sein. Ist das nicht der Fall, ist das ein klares Warnsignal.
  • Die Welpen sollten nachweisbar geimpft und älter als acht Wochen sein.
  • Ein Kauf sollte grundsätzlich gut informiert und nicht spontan erfolgen.
  • In Online-Kleinanzeigenportalen ist es nicht immer leicht, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Prüfen Sie daher die Angaben in den Verkaufsanzeigen kritisch und bestehen Sie auf einem Vor-Ort-Besuch bei der Züchterin oder dem Züchter! Alarmzeichen für unseriöse Angebote sind unter anderem:
  • Die Welpen werden in den Anzeigen nur schlecht oder unzureichend beschrieben.
  • Die Anbieter treten unter Verwendung eines Pseudonyms auf.
  • Ein- und derselbe Anbieter hat verschiedene Rassen im Angebot.
  • Die Anbieter bieten eine Lieferung nach Hause an.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert umfassend auf der Webseite www.bmel.de/welpenhandel. Dort ist auch eine Checkliste für den Welpenkauf zu finden.

Illegaler Welpenhandel
Der Handel mit Rassetieren ist ein lukratives Geschäft für illegale Händler, die Hunde- und Katzenwelpen aus dem Ausland in Deutschland verkaufen. Tierärztin Dr. Swantje Schumacher weist auf das immense Leid hin, das die Hundevermehrer in Kauf nehmen: „Das ist ein brutales Geschäft, unter dem Hunde- und Katzenwelpen ebenso leiden wie die Elterntiere!“

Viele Welpen sind von den langen Transporten geschwächt und kaum überlebensfähig. In den meisten Fällen sind sie weder entwurmt noch geimpft. Auch fehlen bei der Einfuhr nach Deutschland häufig die Kennzeichnung durch Mikrochip und Begleitpapiere wie der Heimtierausweis - oder die Papiere sind gefälscht. Wenn sie bei den neuen Besitzern ankommen, werden die Welpen schnell schwer krank. Viele Tiere sterben trotz intensivmedizinischer Behandlung. Die Muttertiere werden oft über Jahre hinweg als „Gebärmaschinen“ missbraucht. Die Hunde und Katzen vegetieren in kleinen Zwingern vor sich hin - ohne Tageslicht, ohne Kontakt zu anderen Tieren, ohne die Möglichkeit sich zu bewegen und ohne menschliche Zuneigung. Erbringen die Tiere nicht mehr die nötige Leistung, werden sie meist einfach entsorgt oder getötet.

Das Geschäft ist auch deshalb möglich, weil es genügend Abnehmer gibt. Deswegen heißt es: Augen auf beim Welpenkauf! Kriminelle Anbieter kann man erkennen und die Tiere und sich selbst vor Leid schützen.

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