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Gewerblicher Güterkraftverkehr – Erlaubnis/ Lizenz beantragen

Allgemeines:

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen (t) bzw. 3,5 t überschreiten.

Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.
Es gibt zwei Arten von Erlaubnissen. Neben einer Erlaubnis, die ausschließlich den Güterverkehr in Deutschland genehmigt, gibt es die EU-Gemeinschaftslizenz, die zur Durchführung des Güterkraftverkehrs auf dem Gebiet der Europäischen Union berechtigt. Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren möchten, benötigen Sie ebenfalls eine gültige EU-Gemeinschaftslizenz.

Transporte über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) bedürfen bei innerstaatlichen Beförderungen dieser Erlaubnis und bei internationalen Beförderungen ab 2,5 t zGG der Gemeinschaftslizenz.
Transporte mit Fahrzeugen deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreitet und die ausschließlich innerstaatliche Beförderungen vornehmen, benötigen keine Genehmigung.

Möchten Sie lediglich Güter für eigene betriebliche Zwecke befördern, so zählt dies nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr – vielmehr handelt es sich dann um Werkverkehr. Der Transport oder die Auslieferung von Gütern, die sie selbst verbrauchen, selbst herstellen oder weiterverarbeiten, darf im Rahmen des Werkverkehrs nur eine Hilfstätigkeit sein. Für den Werkverkehr brauchen Sie keine Genehmigung, müssen diesen aber beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) anmelden.


Antragstellung:

Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Wenn ihr Betriebssitz in der StädteRegion Aachen liegt, ist die zuständige Stelle:


StädteRegion Aachen
Straßenverkehrsamt (A36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen

Die notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Links.


Bearbeitungsdauer:

Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag.

Die Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie die EU-Gemeinschaftslizenz sind jeweils bis zu 10 Jahren gültig. Die Erlaubnis oder auch die EU-Gemeinschaftslizenz kann nach Ablauf der festgesetzten Frist erneut beantragt werden.

Funktionspostfach:        ausnahme@staedteregion-aachen.de

 

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