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Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf den Verlängerungsantrag!

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • gültiger Führerschein aus einem EU/EWR-Staat
  • vorhandener Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
  • ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
  • Führungszeugnis der Belegart 0 "zur Vorlage bei einer Behörde" (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes),
  • testpsychologisches Gutachten (Art. 5 Nr. 2 FeV, ab Vollendung des 60. Lebensjahres).

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

Verwaltungsebühr: 43,90 €

Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung.

  • Dienstleistungen

  • Verlängerung Fahrgastbeförderung

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