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"Der Abgleich mit den Einwohnermeldedaten ist fehlgeschlagen" - und jetzt ?

Das Bedarfsmelde- und Platzbuchungssystem stellt sicher, dass ohne weiteres nur Kinder angemeldet werden können, die ihren Wohnsitz ("gewöhnlichen Aufenthalt") im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen, das sind die Gemeinden Roetgen und Simmerath sowie die Städte Baesweiler und Monschau, haben.

Außerdem soll gewährleistet sein, dass alle persönlichen Daten inhaltlich richtig übermittelt werden.

Daher gleicht das Anmeldesystem automatisch Ihre Eingaben mit dem Einwohnermelderegister ab.

Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass Ihre Anmeldung (zunächst) nicht angenommen wird.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Kontrolle der Eingaben

Bitte überprüfen Sie nochmals genau die persönlichen Daten von Eltern und Kind. Alle Namen, Geburtsdaten, Adressen müssen genau so geschrieben werden, wie sie beim Einwohnermeldeamt hinterlegt sind.

Es müssen alle Vornamen eingegeben werden.

Prüfen Sie dies bitte zunächst anhand eines amtlichen Dokumentes (Meldebestätigung, Personalausweis usw.)

Häufig gibt es Schwierigkeiten bei Sonderzeichen. Das Bedarfsmeldesystem verfügt dazu über eine Eingabehilfe neben jedem Namensfeld.

2. Sie wohnen in einer anderen Kommune und das soll auch so bleiben

Die StädteRegion Aachen ist zuständig für die Kindertagesbetreuung in den Städten Baesweiler und Monschau sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath.

Es können Kinder angemeldet werden, die bereits geboren und beim Einwohnermeldeamt dieser Städte angemeldet sind.

Kinder aus anderen Städten müssen beim Jugendamt ihrers Wohnortes angemeldet werden. Nur dieses ist für die Erfülllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz verantwortlich.

Die Kontaktdaten der anderen 6 Jugendämter in der StädteRegion (Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen) finden Sie im Menü auf der linken Seite.

In begründeten Ausnahmefällen und wenn alle Kinder aus dem Jugendamtsbereich versorgt sind, können Ausnahmen zugelassen werden. Nehmen Sie dazu bitte per e-Mail mit der Servicestelle (Kontaktdaten oben rechts auf dieser Seite) Kontakt auf.

3. Sie planen einen Umzug

Auch wenn Sie einen Umzug nach Baesweiler, Monschau, Roetgen oder Simmerath planen, wird die Bedarfsmeldung zunächst elektronisch abgelehnt werden, weil Sie noch nicht beim Einwohnermeldeamt dieser Kommunen angemeldet sind.

In diesem Fall nehmem Sie bitte per e-Mail mit der Servicestelle Kontakt auf (Kontaktdaten oben rechts auf dieser Seite). Wir schalten Sie dann ausnahmsweise für das Bedarfsmeldeverfahren frei.

4. Das Kind ist noch nicht oder vor kurzem erst geboren

Die Anmeldung kann nur für Kinder erfolgen, die bereits geboren und beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind. In bestimmten Fällen reicht die Registrierung der Geburt beim Standesamt nicht aus, etwa wenn der Geburtsort nicht der Wohnort ist. Fragen Sie bitte beim Einwohnermeldemt des Wohnortes nach, ob das Kind bereits dort im Einwohnermelderegister eingetragen ist.

Falls alle diese Schritte nicht zum Erfolg führen, schreiben Sie uns bitte eine e-Mail!

 

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