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Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen
 

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die noch gültigen Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen.
  • Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO für die Gültigkeitsdauer der Zulassung
  • bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten.
  • Kaufvertrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbezirk Aachen befinden)


Hinweise:
Das Fahrzeug ist beim Straßenverkehrsamt der Städteregion Aachen zur Identifizierung vorzuführen.
Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße, zu entrichten.

Siehe auch Merkbatt Export


Wichtige Information:

Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen


Aus organisatorischen Gründen werden Wartemarken
zur Beantragung von Ausfuhrkennzeichen nur noch
bis spätestens 30 Minuten vor dem Ende der regulären Öffnungszeit ausgegeben.

Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen:

Montag              14:30 Uhr
Dienstag            12:00 Uhr  
Mittwoch           12:00 Uhr bzw. 16:30 Uhr       
Donnerstag       14:30 Uhr
Freitag                12:00 Uhr

Samstags werden weiterhin keine Ausfuhrkennzeichen erteilt.

Das Straßenverkehrsamt bittet Sie um Ihr Verständnis.

  • Dienstleistungen

  • Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

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