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Können auch Kinder angemeldet werden, die noch nicht geboren sind?

Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Die StädteRegion Aachen erfüllt diesen Rechtsanspruch ab einem Jahr in der Regel.

Nach der Geburt und bis zum ersten Geburtstag ist Zeit genug, um Ihr Kind anzumelden.

Landesrechtlich ist geregelt, dass Kinder sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme angemeldet werden sollen.

Freie Plätze stehen in der Regel zum Beginn des Kindergartenjahres (01. August) zur Verfügung.

Wir können am Besten einen Platz für Sie bereithalten, wenn uns Ihre Bedarfsmeldung bis zum 15. Januar vorliegt.

Sollten Sie im Ausnahmefall eine Aufnahme vor Vollendung des ersten Lebensjahres wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.