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Einstellungen

 

Unbefristete Einstellungen
 
Unbefristete Einstellungen erfolgen im Rahmen des Listen- bzw. Ausschreibungsverfahrens über die Bezirksregierung Köln.

Im Listenverfahren - Landesweiten Lehrereinstellungsverfahren (LEV) - werden Bewerber/innen aus Ranglisten zentral gezogen und seitens der zuständigen Bezirksregierung einem Schulamt zugewiesen und dem entsprechenden Schulamt zwecks Durchführung der notwendigen Einstellungsformalitäten benannt.
 
Die Zuteilung der Lehrkräfte auf die Schulämter erfolgt entsprechend einer zuvor für den Regierungsbezirk durchgeführten Soll-Ist-Analyse, dem Vergleich der Besetzungsstände der Schulämter im Regierungsbezirk Köln untereinander und unter Berücksichtigung der Einsatzwünsche der Bewerber/innen.
 
Darüber hinaus finden Ausschreibungsverfahren statt. Diese sollen zu Beginn eines jeden Schuljahres und je nach Bedarf bzw. Möglichkeit auch noch zu einem weiteren Zeitpunkt stattfinden. Die Ausschreibungstexte der am Ausschreibungsverfahren beteiligten Schulen werden im Internet unter LEO Lehrereinstellung online NRW (siehe rechte Spalte unter "Links") veröffentlicht .

Ebenso wie im vorher beschriebenen Verfahren werden auch in diesen Fällen die erforderlichen Einstellungsformalitäten (Fertigung und Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, sofern die relevanten Unterlagen, wie z. B. Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, Zustimmung der zuständigen Personalvertretung/en usw., vorliegen) vom jeweiligen Schulamt erledigt.

Darüber hinaus sind hier noch die Einstellungen für die Vertretungsreserve an Grundschulen zu erwähnen.
 

Befristete Einstellungen
 
Befristete Einstellungen von Vertretungslehrkräften an Grundschulen führt das Schulamt in eigener Zuständigkeit durch. Hierbei unterscheiden sich Vertretungstätigkeiten im Rahmen des Programms "Flexible Mittel für Vertretungsunterricht (FleMiVu)" und Ersatzeinstellungen für Lehrkräfte, die sich in Elternzeit befinden.
 

Ihren Vertretungsbedarf schreiben die Schulen im Internet unter VERENA NRW - Vertretungseinstellung nach Angebot (siehe rechte Spalte unter "Links") aus. Es wird daher gebeten, von Initiativbewerbungen abzusehen und sich regelmäßig auf der vorgenannten Internetseite über ausgeschriebene Vertretungsstellen zu informieren.

 
"Flexible Mittel für Vertretungsunterricht (FleMiVu)"
 
Vertreten werden können, soweit Haushaltsmittel und Bewerber/innen zur Verfügung stehen, z. B.
 

  • längerfristig erkrankte Lehrkräfte,  
  • Lehrkräfte, für die Mutterschutzfristen gelten,  
  • Lehrkräfte, die an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen,
    u. a.


 
Elternzeitvertretungen
 
Für die Dauer der Elternzeit einer Lehrkraft kann eine Vertretungslehrkraft eingestellt werden. Die Vertretungsmöglichkeit umfasst den Zeitraum nach Beendigung der Mutterschutzfristen längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der einzustellenden Lehrkraft richtet sich nach der Stundenzahl der zu vertretenden Lehrkraft vor Beginn der Beurlaubung. Maximal zulässig sind 28/28 bzw. 27,5/27,5 Wochenstunden.
 
Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter "Links".

   
 

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Ansprechpartner/-innen

für Grundschulen in Aachen:

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für Grundschulen in Aachen:

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für Grundschulen in Eschweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath und Stolberg:

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für Grundschulen in Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Würselen:

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