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KFZ Zulassungsstelle










Zulassung auf Minderjährige


Eine minderjährige Person kann Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs werden, wenn sie entweder:

  • aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt

     oder

  • im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug ist


Die Nachweise müssen wie folgt erbracht werden:

  • durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises
  • durch Vorlage der Fahrerlaubnis


Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ferner die Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Einwilligung muss schriftlich erklärt werden (siehe Formulare/Infos). 
Der Einwilligungserklärung sind die  Personalausweise der Unterschriftsleistenden sowie der Ausweis des Kindes beizufügen.

Eine alleinige Personensorge ist durch Urteil/Beschluss des Familiengerichtes nachzuweisen.

Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.