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Amtliche Kontrollen in Schlachtbetrieben und bei Hausschlachtungen

Wer in einem gewerblichen Schlachthof oder außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes Tiere (Rinder, Schweine, Schafe/Ziegen) schlachten will, muß diese zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anmelden. Die Anmeldung muß mindestens drei Werktage im Voraus über die Mailadresse: vetamt@staedteregion-aachen.de  und zusätzlich beim Fleischbeschautierarzt/-tierärztin erfolgen.
Für die Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene (Schlachttieruntersuchung und Fleischbeschau) werden Gebühren erhoben. Die Gebührenübersicht findet sich im entsprechenden Fenster auf dieser Seite (Download).

 

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Ansprechpartner/-innen

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