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Innenraum, der renoviert wird

Hochwasser: Hilfen für den Wiederaufbau

Wir unterstützen vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger der Städte Eschweiler und Stolberg dabei, die Hilfen für den Wiederaufbau zu beantragen. Bei uns, der StädteRegion Aachen, bekommen Sie Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen Ihrer Antragsunterlagen. "Wir werden so lange für Sie da sein, bis der letzte Antrag ausgefüllt ist“, sagt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier.

Betroffene aus NRW können seit September des Jahres 2021 einen Antrag auf finanzielle Hilfe aus dem Fond zum Wiederaufbau stellen. Der Online-Antrag kann über den untenstehenden Link aufgerufen werden. Die Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung der Gelder erfolgen durch die Bezirksregierung Köln. Für alle, die in anderen Kommunen als Eschweiler und Stolberg betroffen sind, bietet die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Unterstützung an. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite des zuständigen Ministeriums MHKBD NRW - Wiederaufbauhilfe für Privathaushalte.

FaQ

Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf den Webseiten das Landes NRW.

Informationen in unterschiedlichen Sprachen gibt es hier: https://www.mhkbg.nrw/informationen-anderen-sprachen

Antrag

Hier geht es zum Online-Antrag des Landes: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login

Zur Vorbereitung gibt es eine Checkliste des Landes (pdf)

Informationen in unterschiedlichen Sprachen (z. B. türkisch, albanisch, rumänisch oder russisch) gibt es hier: https://www.mhkbg.nrw/informationen-anderen-sprachen

Telefon

NRW-Hotline: 0211/4684-4994
(montags-freitags 9:00 - 17:30 Uhr)

Hotline der StädteRegion: 0241/5198-7200
(dienstags 9:00 - 16:00 Uhr).

Beratung

Alle, die Probleme mit der Online-Antragstellung haben, können sich beraten lassen und im Beratungs-Büro auch den Antrag absenden.

Die Beratung für Betroffene wird im Haus der StädteRegion (Zollernstraße 10, 52070 Aachen) angeboten. Die Mitarbeitenden der StädteRegion Aachen sind dienstags von 9:00 bis 16:00 Uhr für Sie da.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich telefonisch beraten lassen:

  • 0211/46844994 (Hotline des Landes NRW)
  • 0241/5198-7200 (Hotline der StädteRegion Aachen, dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr)
  • Für Gewerbetreibende hat die IHK eine Telefonauskunft eingerichtet: 0241/44600.

Berechtigte können ihren Antrag über das Online-Portal auch direkt von zuhause aus stellen (https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe). Die Antragsfrist endet zum 30. Juni 2026.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat hierzu den Leitfaden und die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wiederaufbauhilfe in fünf weitere Sprachen übersetzt. Diese sind nachzulesen unter: www.mhkbg.nrw/informationen-anderen-sprachen

Wichtiger Hinweis:
Wenn alle Unterlagen vorliegen, können die Anträge vor Ort fertiggestellt und direkt abgeschickt werden. Besonders häufig fehlen aber beispielsweise eine aktuelle E-Mail-Adresse und die Steuer-Identitätsnummer bzw. Umsatzsteuer-Identitätsnummer. Ohne diese Nummer, die man im Zweifel beim Finanzamt erfragen muss, kann die Antragstellung nicht abgeschlossen werden. Damit die Antragstellenden alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben, steht hier eine Checkliste des Landes zur Verfügung.

Hochwasserbescheinigungen:

Als Unterstützung für die Kommunen Eschweiler und Stolberg kann bei der StädteRegion Aachen die so genannte Hochwasserbescheinigung beantragt werden. Das geht formlos per Mail an diese Adresse: hochwasserbescheinigung@staedteregion-aachen.de

Als Mieter_in oder Wohneigentümer_in reicht eine Angabe der genauen Wohnadresse und der vollständige Name. Die Angaben werden mit dem Einwohnermelderegister abgeglichen. Als Vermieter_in oder Immobilieneigentümer_in muss zu der Anschrift der betroffenen Immobilie zusätzlich die Wohnadresse des Eigentümers oder der Eigentümerin angegeben werden. Die Angaben werden mit dem Geoportal abgeglichen. Nach Prüfung wird dann eine Bescheinigung ausgestellt.